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Sterbegeld und Überführungskosten

Das Sterbegeld beträgt unabhängig vom Jahresarbeitsverdienst 1/7 der im Zeitpunkt des Todes geltenden Bezugsgröße. Es ist damit bei allen Versicherten gleich hoch und wird ohne Prüfung der aufgewandten Bestattungskosten gewährt. Unter bestimmten Voraussetzungen werden zudem die Kosten der Überführung an den Ort der Bestattung erstattet. Sterbegeld und Überführungskosten werden an denjenigen gezahlt, der die Bestattungs- und Überführungskosten trägt.