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Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung für das Jahr 2026

Die auf die kommunalen Unternehmen (Städte, Gemeinden, Landkreise) entfallenden Aufwendungen werden nach der Einwohnerzahl aufgrund der jeweils aktuellen Fortschreibezählung zur letzten Volkszählung umgelegt.

Bei den selbstständigen Unternehmen und den privaten Haushalten werden die Aufwendungen nach der Zahl der Versicherten im Jahr vor der Beitragserhebung umgelegt.

Die Vertreterversammlung des Gemeinde-Unfallversicherungsverbandes Hannover hat folgende Beitragssätze für das Jahr 2026 beschlossen:

Umlagegruppen

Beitragssatz EUR je Einwohner

Kreisfreie Städte (und Stadt Göttingen)

6,31

Kreisangehörige Städte und Gemeinden (ohne Stadt Göttingen)

3,03

Landkreise

2,53

Unternehmen in selbstständiger Rechtsform/Sparkassen

18,25 je angegefangene 100 Soll-Arbeitsstunden

Haushalte

69,90

Schüler-Unfallversicherung (Meldeformular)*

Schüler
Kinder in Tageseinrichtungen
Berufsschüler



74,28
18,57
55,71

* Meldeformular Schülerunfallversicherung

 

Der Mindestbeitrag für 2026 wird auf 277,55 EUR festgesetzt. Dieser Mindestbeitrag gilt nicht für Haushaltsführende und in der Schülerunfallversicherung.
Die Beiträge der Umlagegruppen 1 und 3 je Einwohner setzen sich anteilmäßig nach den versicherten Personenkreisen wie folgt zusammen:

Personengruppen

Kreisfreie Städte (und Stadt Göttingen)

Landkreise

Unfälle der Arbeitnehmer

5,21

1,43

Blutspendeunfälle, Hilfeleistungen, kurze Bauarbeiten, anerkannte Kleinsiedlungen

1,10

1,10

Insgesamt

6,31

2,53

Für das Kalenderjahr 2026 gelten nachstehende Fälligkeitstermine (Zahlungstermine):

Allgemeine Unfallversicherung

Zahlungstermin

Kreisfreie Städte

15.01.2026

Landkreise

15.02.2026

Gemeinden

15.03.2026

Haushalte

15.04.2026

Unternehmen in selbständiger Rechtsform

15.05.2026

Schüler-Unfallversicherung

Zahlungstermin

Kreisfreie Städte

ab 15.05.2026

Gemeinden

ab 15.06.2026

Landkreise

ab 15.09.2026

Umlageverfahren 2026 für die Schülerunfallversicherung

Die Kosten der Schülerunfallversicherung werden wie bisher nach der Zahl der Versicherten (Schüler, Kinder in Tageseinrichtungen) auf die Träger der Einrichtungen umgelegt.

Stichtage für die Zahl der Versicherten (Bekanntgabe im Schulverwaltungsblatt):

Kinder in Tageseinrichtungen

01.09.2025

Schüler

22.09.2025

Berufsschüler

15.11.2025

Für Beiträge und Beitragsvorschüsse, die der Zahlungspflichtige nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages gezahlt hat, ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 v. H. des rückständigen, auf 50 EUR nach unten abgerundeten Betrages zu zahlen (§ 24 Abs. 1 SGB IV). Für die Erhebung von Säumniszuschlägen in der gesetzlichen Unfallversicherung gilt § 169 SGB VII. Als Tag der Zahlung gilt somit der Tag der Wertstellung beim Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover.