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Medizinische Rehabilitation

Rehabilitation aus einer Hand

Das bedeutet:

Oberstes Ziel ist die schnellstmögliche Wiedereingliederung unserer Versicherten. Wir nutzen im Rahmen der Rehabilitation neben den Leistungen zur Teilhabe im Arbeitsleben und am Leben der Gemeinschaft alle Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation.

Dazu bilden die von der gesetzlichen Unfallversicherung geschaffenen besonderen Heilverfahrensarten eine hervorragende Basis.

Nach einem Versicherungsfall ist die medizinische Versorgung der Versicherten besonders wichtig. Der von der gesetzlichen Unfallversicherung qualifizierte „Durchgangsarzt" übernimmt die Behandlung und stimmt die weitere Vorgehensweise mit uns und unseren Versicherten ab. Für stationäre Heilverfahren stehen geeignete Kliniken mit besonderen unfallmedizinischen Kenntnissen und einer speziellen personellen und technischen Ausstattung zur Verfügung.

Die Heilbehandlung ist zeitlich nicht begrenzt und umfasst alle geeigneten Maßnahmen, insbesondere:

Ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel einschließlich Krankengymnastik sowie Bewegungs-, Sprach- und Beschäftigungstherapie, orthopädische und andere Hilfsmittel, Belastungserprobung und Arbeitstherapie, häusliche Krankenpflege.

Für Versicherte, die bei bestimmten Alltagsverrichtungen in erheblichem Umfang fremder Hilfe bedürfen, wird Pflegegeld gezahlt oder Haus- bzw. Heimpflege gewährt.

Weitere Informationen zum Durchgangsarztverfahren erhalten Sie in einem anschaulichen Erklärvideo über den folgenden Link: https://www.tube.dguv.de/channel/95982/dguv-tube/1/8etAfcqeFiB9iE4RohNU_Y