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Wegeunfälle

Ein Wegeunfall ist ein Unfall, der sich auf dem direkten Weg zu einer versicherten Tätigkeit oder auf dem Heimweg ereignet. Ob Sie zu Fuß unterwegs sind oder ein anderes Verkehrsmittel wählen, spielt dabei keine Rolle. Unfälle sind zeitlich begrenzte von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tode führen.
Versicherungsschutz besteht, wenn

  • Sie zum Kreis unserer Versicherten gehören,
  • Sie sich zum Unfallzeitpunkt auf dem direkten Weg zu oder von der versicherten Tätigkeit befinden,
  • der Unfall einen Gesundheitsschaden oder den Tod verursacht.

 

Nicht versichert sind Umwege und alle Unterbrechungen, die nicht beruflich begründet sind. Der Weg muss dabei nicht der von der Entfernung her kürzeste sein, wenn er der verkehrsgünstigste ist. Wer zum Beispiel einen Stau umfahren will und darum nicht den kürzesten Weg wählt, gefährdet den Versicherungsschutz nicht.

Übrigens: Gesetzlich unfallversichert sind auch Fahrgemeinschaften mit anderen Versicherten. Das Abholen der einzelnen Mitfahrenden von Zuhause fällt dabei ebenso unter den Versicherungsschutz wie das Absetzen an unterschiedlichen Arbeitsstellen, Kita, Schule und Wohnorten.