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Fahrtkosten

Auto, Bus und BahnFotos: GUVH

Fahrtkosten zu Behandlungen eines Arbeits-/Schulunfalls können grundsätzlich geltend gemacht werden.Es gelten die gesetzlichen Vorschriften (§ 43 SGB VII in Verbindung mit
§ 53 Abs. 4 SGB IX) und die für Unfallversicherungsträger geltenden Reisekostenrichtlinien.

Ein formloser Antrag mit einer detaillierten Aufstellung zu ärztlich notwendigen Behandlungen, Untersuchungen oder Therapien mit Stempel und Unterschrift der jeweiligen Institution reicht aus. Erstattet werden für die Hin- und Rückfahrt für jeden vollen Kilometer zwischen Wohnung und Ausführungsort 0,20 Euro, höchstens jedoch 130,00 Euro zzgl. Parkbelege. Für die Berechnung ist grundsätzlich die verkehrsübliche Straßenverbindung maßgebend.

Bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln gelten die vorgelegten Fahrkarten (2. Klasse). Schulfahrten beantragen Sie bitte gesondert.

Bitte vergessen Sie Ihre Bankverbindung nicht.

Weitere Informationen entnehmen Sie auch der Broschüre "Unfall was nun?".

Formular Fahrtkostennachweis