Die Heilbehandlung umfasst auch die durch einen Unfall notwendig gewordene zahnärztliche Behandlung.
Unterteilt nach konservierender und prothetischer Versorgung ergibt sich folgender Leistungsumfang:
- konservierende Behandlungskosten (z. B. Füllungen) nach Bema (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) mit dem jeweils gültigen Punktwert,
- prothetische Versorgungen (z. B. Kronen, Brücken, Prothesen) nach dem „Abkommen über die Durchführung der zahnärztlichen Versorgung von Unfallverletzten und Berufserkrankten“.
Fragen und Antworten zur zahnärztlichen Versorgung (FAQ)
Im Zusammenhang mit einer zahnärztlichen Versorgung entstehen oftmals Fragen zur Art, des Umfanges und der Kostenübernahme für vorgesehene / durchgeführte Maßnahmen.
Die häufigsten Fragen und Antworten hierzu haben wir für Sie zusammengestellt.