Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln
Die Heilbehandlung umfasst auch die Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln.
Insbesondere die Ausgabe von Arzneimitteln erfolgt durch die jeweiligen Apotheken.
Die Zusammenarbeit und Rezeptabrechnung mit Apotheken ist im Arzneiversorgungsvertrag geregelt, der zum einen mit dem Deutschen Apothekerverband e. V. und zum anderen mit den Vertretern der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) abgeschlossen wurde. Der Vertrag kann auf den Internetseiten der DGUV nach Eingabe der Suchbegriffe „ Arzneiversorgungsvertrag DGUV“ aufgerufen werden.
Im Wesentlichen gelten Regelungen, wie Sie bereits für die gesetzlichen Krankenkassen bekannt sind, z. B. Aut-idem-Austausch oder Festbetragsregelungen. Besonderheiten des Einzelfalles können berücksichtigt werden, wenn diese nachvollziehbar dokumentiert worden sind. Soweit der verordnende Arzt einen Aut-idem-Austausch durch Streichung ausgeschlossen hat, ist er zur Berichterstattung und Begründung verpflichtet.