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Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln

Die Heilbehandlung umfasst auch die Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln.

Insbesondere die Ausgabe von Arzneimitteln erfolgt durch die jeweiligen Apotheken.

Die Zusammenarbeit und Rezeptabrechnung mit Apotheken ist im Arzneiversorgungsvertrag geregelt, der zum einen mit dem Deutschen Apothekerverband e. V. und zum anderen mit den Vertretern der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) abgeschlossen wurde. Der Vertrag kann auf den Internetseiten der DGUV nach Eingabe der Suchbegriffe „ Arzneiversorgungsvertrag DGUV“ aufgerufen werden.

Im Wesentlichen gelten Regelungen, wie Sie bereits für die gesetzlichen Krankenkassen bekannt sind, z. B. Aut-idem-Austausch oder Festbetragsregelungen. Besonderheiten des Einzelfalles können berücksichtigt werden, wenn diese nachvollziehbar dokumentiert worden sind. Soweit der verordnende Arzt einen Aut-idem-Austausch durch Streichung ausgeschlossen hat, ist er zur Berichterstattung und Begründung verpflichtet.

Bitte achten Sie darauf dass der Kostenträger im Rezept eindeutig benannt wurde, z. B. GUVH oder LUKN. Sie vermeiden hierdurch unnötige Irrläufer.

Bitte beachten Sie auch, dass grundsätzlich über Ihr Apothekenrechenzentrum abzurechnen ist.

Unter "Häufig gestellte Fragen" (FAQ) haben wir einige Hinweise für Sie bereitgestellt.
Für Fragen steht Ihnen gerne Frau Dobinecki, Tel.-Nr. 0511-8707116 zur Verfügung.