ZUR FÖRDERUNG
Schulsanitätsdienste tragen seit Jahren in vielen Schulen mit dazu bei, eine wirksame Erste Hilfe zu gewährleisten. Sie können dabei durch die Förderung sozialer Verantwortung auch auf das Schulklima positiven Einfluss nehmen. Darüber hinaus erhalten die Schülerinnen und Schüler auch bei kleineren Verletzungen eine sachgerechte Versorgung und können ggf. wieder am Unterricht teilnehmen. Der Schulsanitätsdienst stellt somit ein wichtiges Bindeglied in der Rettungskette dar. Reicht die Erste-Hilfe-Versorgung nicht aus, wird von den Ersthelfenden entschieden, ob und wie die Verletzten in weitere Behandlung gebracht werden (Arztwahl, Transportmittel).
Aus diesen Gründen fördern und unterstützen der GUV Hannover und die Landesunfallkasse Niedersachsen seit vielen Jahren die Einrichtung von Schulsanitätsdiensten an weiterführenden allgemeinbildenden sowie auch berufsbildenden Schulen.
Es ist jedoch anzumerken, dass ein Schulsanitätsdienst die Schulen nicht von der Verpflichtung entbindet, dass möglichst alle Lehrkräfte in der Lage sind, wirksame Erste Hilfe leisten zu können.
Um eine Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen seitens der Schulen natürlich einige Rahmenbedingungen erfüllt werden.
Dazu ist zunächst ein formloser Antrag erforderlich, in dem die Schule den Schulsanitätsdienst kurz darstellt (u. A. wieviele Schülerinnen und Schüler machen mit, mit welcher Institution wird zusammengearbeitet, Konzept, seit wann besteht der Schulsanitätsdienst, etc.).