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Förderung (Rahmenbedingungen)

  • Die finanzielle Förderung durch den GUV Hannover bzw. die Landesunfallkasse Niedersachsen richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.

  • Die vom GUV Hannover bzw. von der Landesunfallkasse Niedersachsen gewährten Fördermittel dürfen nur zum Zwecke des Schulsanitätsdienstes eingesetzt werden und sind vor allem für die Anschaffung sächlicher Mittel gedacht.

  • Die Höhe der Förderung beträgt 500 €.      

  • Eine Förderung kann nur gewährt werden, wenn die Förderkriterien erfüllt sind. Dies wird nach Eingang des Förderantrags im Rahmen eines Ortstermins durch die zuständige Aufsichtsperson überprüft und festgestellt.

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