Unsere Zuständigkeit:
Der Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Beschäftigte in privaten Haushalten in den Landkreisen Aurich, Grafschaft Bentheim, Celle, Cuxhaven, Diepholz, Emsland, Gifhorn, Göttingen, Hameln-Pyrmont, Harburg, Hildesheim, Holzminden, Leer, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Nienburg (Weser), Northeim, Osnabrück, Osterholz, Stade, Rotenburg (Wümme), Schaumburg, Heidekreis, Uelzen, Verden, Wittmund, der Region Hannover und den kreisfreien Städten Emden, Hannover, Osnabrück und Wolfsburg.
Beiträge:
Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung sind allein vom Arbeitgeber (Haushaltsführenden) zu entrichten.
Der Beitrag wird in einer Summe im April des Jahres fällig und ist für jede Arbeitsstelle, unabhängig von der Beschäftigungsdauer und dem gezahlten Entgelt, zu entrichten. Für die geringfügig Beschäftigten in Privathaushaltungen (bis 520,00 EUR monatlich), die im Rahmen des Haushaltscheckverfahrens gemeldet worden sind, werden die Beiträge zur Gesetzlichen Unfallversicherung von der Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See eingezogen (www.minijob-zentrale.de/ Tel.: 01801 200504). Die Minijob-Zentrale der Knappschaft-Bahn-See erhebt mit den übrigen Abgaben (Renten- und Krankenversicherungsbeiträge sowie die Umlagen für die Lohnfortzahlung und die Pauschalsteuer) auch den Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung in Höhe von 1,6 Prozent des Entgelts. Die An- und Abmeldungen erfolgen ebenfalls über die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Auch in diesen Fällen sind die Arbeits-, Wegeunfälle und Berufskrankheiten Ihres Beschäftigten im Privathaushalt weiterhin dem Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover zu melden.
Wer ist versichert? (z. B.)
- Haushaltshilfen
- Gartenhilfen
- Pflegepersonen
- Betreuungspersonen für Kinder
- Betreuungspersonen für Erwachsene
- Babysitter
Nicht versichert sind z. B.
- der Haushaltsführende und sein Ehegatte
- Au-pairs bei Betreuungsverhältnissen der besonderen Art
- Verwandte oder Verschwägerte bis zum zweiten Grad oder Pflegekinder der Haushaltsführenden, der Ehegatten oder der Lebenspartner bei unentgeltlicher Tätigkeit im Haushalt
- private Tätigkeiten während der Arbeitszeit
Bei welcher Tätigkeit besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz?
- bei allen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie: Kochen, Waschen, Putzen, Nähen, Einkaufen, Gartenarbeit sowie Pflege und Betreuung von Kindern und Erwachsenen einschließlich der damit verbundenen Wege
- auf dem direkten Weg von der Wohnung zur Arbeit und zurück
Welche Leistungen werden erbracht?
- die Behandlung beim Arzt oder im Krankenhaus, einschließlich der notwendigen Fahrt- und Transportkosten
- Arznei-, Verbands- und Heilmittel, Therapien
- die Pflege zuhause und in Heimen
- die soziale und berufliche Rehabilitation (z. B. Umschulung, Wohnungshilfe)
- Verletztengeld bei Verdienstausfall
- Renten an Versicherte bei bleibenden Gesundheitsschäden oder Hinterbliebenenrenten
Wie erfolgt die Abmeldung?
- die Abmeldung Ihrer Haushaltshilfe muss schriftlich, formlos erfolgen. Geben Sie bitte den letzten Tag der Beschäftigung an. Die Abmeldung kann per E-Mail erfolgen.
Was ist sonst noch zu beachten?
- der Unfall ist auf vorgeschriebenen Vordrucken (Unfallanzeige), die beim Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover erhältlich sind, anzuzeigen
- bei Tod als Unfallfolge ist eine sofortige – ggf. fernmündliche – Meldung erforderlich.