Voraussetzungen zur Förderung
- Der Schulsanitätsdienst muss von einer Lehr- oder Betreuungskraft geleitet werden.
Es wäre sinnvoll, wenn diese die Ausbilderqualifikation zur Ersten Hilfe besitzt. - Im Schulsanitätsdienst engagieren sich - abhängig von der schulischen Größe - etwa 10-15 Schüler/innen, die über die Ausbildung zur Ersten Hilfe verfügen und möglichst eine besondere Qualifikation zum/zur Schulsanitäter/in erworben haben.
- Die eingesetzten Schulsanitäter/innen sind mindestens 13-14 Jahre alt (bzw. ab 7. Klasse).
- Sowohl der/die Ausbilder/in als auch die Schulsanitäter/innen nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil.
- Die Schulsanitäter/innen werden im Rahmen ihres Einsatzplanes für Hilfeleistungen vom Unterricht freigestellt.
- Den Schulsanitätsdiensten steht ein geeigneter Raum (siehe DGUV Information 202-059 „Erste Hilfe in Schulen“) zur Verfügung.
- Das erforderliche Einsatz- und Übungsmaterial (siehe DGUV Information 202-059) ist vorhanden. Außerdem können je nach Ausbildungsstand und Einsatzbereitschaft weitere Geräte (wie z. B. Blutdruckmesser etc.) vorgehalten und eingesetzt werden.
- Die Schulsanitäter/innen werden über ein geeignetes Verfahren (Handys, Pieper, Funkgeräte, Sonderklingelzeichen, Durchsage o. a.) alarmiert.
- Die Schulsanitäter/innen werden im Rahmen des Einsatzplans während der Schulzeit auch aus dem Unterricht heraus jederzeit abrufbereit eingesetzt.
- Die Hilfeleistungen des Schulsanitätsdienstes werden geeignet dokumentiert (z. B. mit diesem Formularvorschlag).
- Es finden regelmäßige Besprechungen des Schulsanitätsdienstes statt, in denen die Einsätze besprochen und reflektiert werden.
- Das Lehrkräftekollegium der Schule ist entsprechend der Vorgaben des MK-Erlasses „Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung“ mit den erforderlichen Erste-Hilfe-Fortbildungen auf aktuellem Stand.
- Der Schulsanitätsdienst wird von der Schule (Schulleitung, Lehrkräfte, Eltern, Schüler/innen) wertgeschätzt, um einen nachhaltigen dauerhaften Betrieb zu gewährleisten. Aus diesem Grund sollte der Schulsanitätsdienst auch im Schulprogramm verankert und möglichst auch auf der Internetseite dargestellt werden.