Der Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover und die Landesunfallkasse Niedersachsen
unterstützen Sie bei der Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining.
Um einen Zuschuss zu erhalten, sind folgende Bedingungen zu berücksichtigen:
- Die Fördermittel sind begrenzt und werden in der Reihenfolge der Anträge vergeben. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Anträge gelten jeweils nur für das laufende Jahr.
Das Angebot gilt für alle Versicherten des GUV Hannover und der Landesunfallkasse Niedersachsen. (Angestellte, Auszubildende, Studierende sowie Schülerinnen und Schüler) im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. - Bezuschusst wird ein Training nach den Grundsätzen des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V. (DVR) von mindestens eintägiger Dauer mit den Fahrzeugen, die vorzugsweise bei der Arbeit oder auf den Wegen
von und zur Arbeit genutzt werden. - Wirtschaftlichkeits- (sog. „Eco" oder „Öko"-) Trainings werden nicht bezuschusst, auch nicht in Kombination mit verkürzten Sicherheitstrainings.
Förderhöhe und Intervall pro Person
Zielgruppe
Förderhöhe p. Person
Intervall
PKW-/Motorrad-Fahrsicherheitstraining
35,00 Euro
einmalig im Zeitraum von drei Jahren
LKW-Fahrsicherheitstraining ab 7,49 t
50,00 Euro
einmalig im Zeitraum von drei Jahren
Auszubildende
80,00 Euro
einmalig im Ausbildungszeitraum
Rettungswagenfahrende
35,00 Euro
einmalig im Zeitraum von einem Jahr
Dienstlich Vielfahrende
(ab 10.000 dienstlich zurückgelegten Km/Jahr)
100,00 Euro
einmalig im Zeitraum von drei Jahren
Fahrrad-, E-Bike-, Pedelec- oder Roller-Training
(als Inhouse durch den Betrieb organisiert)
35,00 Euro
einmalig im Zeitraum von drei Jahren
ANTRAG
Antrag und Informationen
zum Fahrsicherheitstraining
- Antragstellung VOR dem Training
- Anträge werden ausschließlich von Mitgliedsunternehmen entgegen genommen
- Informationen und Adressen
von Veranstaltern für Fahrtrainings
finden Sie auf www.dvr.de
AUSZAHLUNG
Der Zuschuss steht dem Mitgliedsunternehmen zu, d.h. dieses verauslagt die Kosten und reicht die erforderlichen Unterlagen für die Abrechnung ein.
Erforderliche Unterlagen sind:
- Kopie der ausgestellten Urkunde
- Rechnungskopie des Veranstalters
- Anschreiben mit Angabe der Bankverbindung
ABWICKLUNG/ABRECHNUNG
Die Abwicklung und Abrechnung von Zuschüssen
erfolgt über den
Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover
bzw. die Landesunfallkasse Niedersachsen
Geschäftsbereich Prävention
Am Mittelfelde 169
30519 Hannover
E-Mail: praevention@guvh.de