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Fahrsicherheitstraining

Der Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover und die Landesunfallkasse Niedersachsen
unterstützen Sie bei der Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining.

Um einen Zuschuss zu erhalten, sind folgende Bedingungen zu berücksichtigen:

  • Die Fördermittel sind begrenzt und werden in der Reihenfolge der Anträge vergeben. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Anträge gelten jeweils nur für das laufende Jahr.
    Das Angebot gilt für alle Versicherten des GUV Hannover und der Landesunfallkasse Niedersachsen. (Angestellte, Auszubildende, Studierende sowie Schülerinnen und Schüler) im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
  • Bezuschusst wird ein Training nach den Grundsätzen des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V. (DVR) von mindestens eintägiger Dauer mit den Fahrzeugen, die vorzugsweise bei der Arbeit oder auf den Wegen
    von und zur Arbeit genutzt werden.
  • Wirtschaftlichkeits- (sog. „Eco" oder „Öko"-) Trainings werden nicht bezuschusst, auch nicht in Kombination mit verkürzten Sicherheitstrainings.

Förderhöhe und Intervall pro Person

Zielgruppe

Förderhöhe p. Person

Intervall

PKW-/Motorrad-Fahrsicherheitstraining

35,00 Euro

einmalig im Zeitraum von drei Jahren

LKW-Fahrsicherheitstraining ab 7,49 t

50,00 Euro

einmalig im Zeitraum von drei Jahren

Auszubildende

80,00 Euro

einmalig im Ausbildungszeitraum

Rettungswagenfahrende

35,00 Euro

einmalig im Zeitraum von einem Jahr

Dienstlich Vielfahrende
(ab 10.000 dienstlich zurückgelegten Km/Jahr)

100,00 Euro

einmalig im Zeitraum von drei Jahren

Fahrrad-, E-Bike-, Pedelec- oder Roller-Training
(als Inhouse durch den Betrieb organisiert)

35,00 Euro

einmalig im Zeitraum von drei Jahren

AUSZAHLUNG

Der Zuschuss steht dem Mitgliedsunternehmen zu, d.h. dieses verauslagt die Kosten und reicht die erforderlichen Unterlagen für die Abrechnung ein.

Erforderliche Unterlagen sind:

  • Kopie der ausgestellten Urkunde
  • Rechnungskopie des Veranstalters
  • Anschreiben mit Angabe der Bankverbindung

ABWICKLUNG/ABRECHNUNG

Die Abwicklung und Abrechnung von Zuschüssen
erfolgt über den

Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover
bzw. die Landesunfallkasse Niedersachsen
Geschäftsbereich Prävention
Am Mittelfelde 169
30519 Hannover
E-Mail: praevention@guvh.de