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Überarbeitete DGUV Regel 100-001

1. August 2025

©DGUV

DGUV Regeln stellen bereichs-, arbeitsverfahrens- oder arbeitsplatzbezogen Inhalte zusammen. Sie erläutern, mit welchen konkreten Präventionsmaßnahmen Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfüllt werden können. DGUV Regeln zeigen zudem dort, wo es keine Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften gibt, Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Darüber hinaus bündeln sie das Erfahrungswissen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger. 

Die DGUV Regel 100-001 wurde überarbeitet. Sie konkretisiert und erläutert nun die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“. Die nunmehr vorliegende aktualisierte Ausgabe bringt gegenüber der  bisherigen Fassung vom Mai 2014 zahlreiche Anpassungen.

 

So wurden u.a.

  • Aussagen zu Regelungen für Menschen mit Behinderung an vielen Stellen ergänzt
  • Besonderheiten zum Schulbetrieb an vielen Stellen berücksichtigt,
  • das Kapitel zur Gefährdungsbeurteilung komplett neu gefasst,
  • das Kapitel zur Unterweisung der Versicherten in weiten Teilen überarbeitet, insbesondere wurde klargestellt,  dass es nicht nur DIE eine jährliche Gesamtunterweisung gibt,
  • das Kapitel zur Pflichtenübertragung wurde komplett überarbeitet und sprachlich eindeutiger gefasst mit dem ergänzenden Hinweis, dass sich Pflichten bereits durch die Stellung im Unternehmen ergeben,
  • das Kapitel zu Sicherheitsbeauftragte unter Mitwirkung des zuständigen Sachgebiets des FB ORG deutlich überarbeitet,
  • das Kapitel zu Notfallmaßnahmen fast vollständig neu gefasst,
  • Aussagen zur Ersten Hilfe unter Beteiligung des Fachbereichs Erste Hilfe der DGUV überarbeitet, aktualisiert und an einigen Stellen konkretisiert.

Ziel der Überarbeitung war es, eine aktuelle, zeitgemäße und möglichst praxisnahe Regel zu erstellen, die ausgewogen auf alle Branchen, Betriebsgrößen und Versichertengruppen anwendbar ist. Gleichzeitig konnte der Umfang reduziert und die Lesbarkeit verbessert werden.

Zu den Grundsätzen der Prävention - DGUV Regel 100-001