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Neue Ausgabe von „Ich pflege! - Medizinischer Dienst – Den Besuch gut vorbereiten

2. Juni 2026

©magnific.com

Wer erstmals einen Pflegegrad beantragt, bekommt wenig später Besuch vom Medizinischen Dienst. Dessen Gutachten ist entscheidend für Pflegegrad und Leistungen der Pflegekasse. Ein wichtiger Termin auch für pflegende Angehörige. Es gilt, das Gespräch gut vorzubereiten und den Hilfebedarf klar darzustellen. 

In der neuen Ausgabe des Magazins „Ich pflege“ schildern Angehörige, wie sie den Begutachtungstermin vorbereitet haben. Zentraler Punkt ist der konkrete Hilfebedarf. Das heißt zum Beispiel, dass ein Mensch mit stark eingeschränkter Sehfähigkeit nicht per se einen Pflegegrad erhält. Wenn er oder sie allerdings Unterstützung im Alltag braucht, zum Beispiel bei der Morgen- und Abendroutine oder beim Einkaufen, ist das ein Kriterium, das zur Anerkennung eines Pflegegrades beitragen kann. 

 

 

In „Ich pflege“ werden die sechs Lebensbereiche benannt, die die Pflegebedürftigkeit bestimmen: 

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Probleme
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung krankheits- und therapiebedingter Anforderungen
  • Gestaltung des Arbeitslebens und sozialer Kontakte

Weitere Themen:

  • „Das würde ich heute anders machen“.  Pflegende Angehörige berichten zum Beispiel darüber, früher Grenzen aufzuzeigen und finanzielle Fragen rechtzeitig zu regeln.
  • Digitaler Nachlass. Vorsorge für Facebook, Instagram & Co.
  • Nießbrauch. Immobilie überschreiben und abgesichert wohnen bleiben. 

Bezugsweg für „Ich pflege“ in Niedersachsen:

Das Magazin wird herausgegeben von der Aktion Das sichere Haus (DSH) und den Unfallkassen in Deutschland, bei denen pflegende Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich unfallversichert sind.
Pflegende in Niedersachsen können „Ich pflege!“ beim GUV Hannover bestellen / herunterladen / digital lesen …