Führt ein Versicherungsfall zum Tod, zahlen der GUVH oder die LUKN den Hinterbliebenen Sterbegeld, Witwen-/Witwerrente und/oder Waisenrente.
Seit 01.01.2005 zählen zu den Witwen und Witwern auch der hinterbliebene Lebenspartner/die hinterbliebene Lebenspartnerin aus eingetragener Lebenspartnerschaft.