Wenn ein Versicherungsfall eintritt, haben wir als gesetzlicher Unfallversicherungsträger unsere Versicherten oder deren Hinterbliebenen mit Geldleistungen zu entschädigen.
Nachfolgend werden die häufigsten Geldleistungen dargestellt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartner.