Wiederherstellung der Gesundheit
Ist es zu einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit gekommen, besteht das vorrangige Ziel des GUVH und der LUKN darin, mit allen geeigneten Mitteln
- die Gesundheit wieder herzustellen,
- die Folgen des Arbeitsunfalls bzw. der Berufskrankheit zu mindern und/oder
- eine Verschlimmerung zu vermeiden.
Die Rehabilitation von Unfallverletzten und Berufserkrankten stellt einen einheitlichen Vorgang dar - von der Akutversorgung bis zur beruflichen und sozialen Wiedereingliederung. Besonders schwere Verletzungen müssen in speziell dafür zugelassenen Krankenhäusern behandelt werden (Verletzungsartenverfahren/Schwerstverletzungsartenverfahren). Dazu gehören auch die BG-eigenen Kliniken, in denen ein ganzheitliches Versorgungskonzept den Patienten, die Patientin vom Unfallort bis zur Rückkehr an den Arbeitsplatz begleitet.