- Versichert sind Beschäftigte, d.h. Arbeiter, Angestellte und Auszubildendein den Unternehmen und Dienststellen des Landes Niedersachsen.
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in Gemeinden und Gemeindeverbänden soweit sie nicht in Einrichtungen des § 129 Abs. 4 SGB VII tätig sind. 
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in Unternehmen in selbständiger Rechtsform, die dem Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover oder der Landesunfallkasse Niedersachsen zugewiesen wurden. 
- Personen, die im Rahmen einer Freiheitsentziehung oder vergleichbarer Anordnung wie Beschäftigte tätig werden
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in Sparkassen. 
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in Privathaushalten.