Elektronische Unfallanzeige / Wegeunfallfragebogen
Wir bieten unseren Mitgliedern jetzt einen besonderen Service - die Unfallanzeige und den Wegeunfallfragen in elektronischer Form (eUA).
In unserem Extranet haben Sie die Möglichkeit, auf einfache und schnelle Art Unfälle über die elektronische Unfallanzeige/den Wegeunfallfragebogen direkt an uns zu melden. Schon während des Ausfüllens werden die Daten auf ihre Plausibilität geprüft und dann über eine sichere Verbindung übermittelt.
Im Unterschied zur E-Mail können diese Daten von unberechtigten Dritten nicht eingesehen werden!
Sofern ein Träger alle seine nachgeordneten Einrichtungen als Mitbenutzer eingetragen und entsprechend berechtigt hat, kann er sich mit seiner Zugangskennung auch alle Unfallanzeigen der nachgeordneten Einrichtungen einsehen und ggf. ausdrucken. Andernfalls kann eine Einrichtung die Unfallmeldung auch direkt an uns senden.
Die Zugangsdaten für einen Träger (z.B. einer Gemeinde, einer Stadt) sind NICHT für deren Einrichtungen (z.B. Schulen und Kindertageseinrichtungen) zu nutzen. Für jede Einrichtung (Schule, Kita) gibt es gesonderte Zugangsdaten.
Der postalische Versand entfällt. Der GUVH un die LUKN verfügen über die Daten in elektronischer und strukturierter Form. Eine schnelle Weiterverarbeitung ist möglich und für Sie entstehen durch die Nutzung der elektronischen Unfallanzeige keine zusätzlichen Kosten.
Für die Anwendung im Extranet benötigen Sie einen Computer mit Internetanschluss.
Elektronische Übermittlung von Unterlagen
Möchten Sie uns Unterlagen zukommen lassen? Dann können Sie uns diese über den elektronischen Weg übermitteln:
Elektronische Unfallanzeige - Zu unserem Extranet Portal
Mitteilung an Ihren Unfallversicherungsträger - Zu unserem Serviceportal
Taxi- Fahrschecks
Der Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover / die Landesunfallkasse Niedersachsen haben Taxi-Fahrschecks für den Einsatz an Schulen und Kindertageseinrichtungen entwickelt, welche für den Akuttransport bei geeigneten Unfällen zum Einsatz kommen können, wenn die Unfallverletzung dies erlaubt. Der Transport von Schul- und Kindergartenkindern zum Arzt ist damit bargeldlos möglich. Selbstverständlich sind die Einsätze der Fahrschecks auf Schul- und Kindergartenunfälle begrenzt und dürfen nicht bei Erkrankungen (z. B. Übelkeit, Fieber, Bauchschmerzen etc.) eingesetzt werden.
Die Taxiunternehmer können mit Hilfe dieser Fahrschecks unbürokratisch und schnell mit uns direkt abrechnen. Der GUV Hannover / die LUK Niedersachsen erstatten nach Transport des verletzten Kindes/Schülers den Fahrpreis, wenn das Taxiunternehmen das ausgefüllte Formular (rechten Bereich des Fahrschecks) bei uns einreicht. Die Quittung links von der Perforation verbleibt bei Ihnen (der Schule/Kita).
Bei Interesse an den Taxi-Fahrschecks oder Fragen zu dem genauen Ablauf melden Sie sich bitte unter 0511 – 8707 876. oder schreiben Sie uns eine E-Mail an eua@guvh.de.
Wir freuen uns über jeden aktiven Beitrag, Leben zu retten und Rettungswagen nicht mit Bagatellverletzungen zu blockieren.
DGUV - Serviceportal
https://www.dguv.de/serviceportal/versicherten-self-service/index.jsp
Hinweise zum Datenschutz