Das bisherige antragsabhängige Verfahren zur Übernahme eines neuen Unternehmens in die Zuständigkeit des gesetzlichen Unfallversicherungsträgers der öffentlichen Hand (Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover und Landesunfallkasse Niedersachsen) wird durch eine gesetzliche Zuständigkeitsanordnung abgelöst.
Diese eindeutige Zuständigkeitsregelung bedeutet für die Unternehmen eine erhebliche Verwaltungsvereinfachung.
Die Zuständigkeit der Unfallversicherungsträger im Landesbereich oder im kommunalen Bereich besteht künftig kraft Gesetzes für rechtlich selbständige Unternehmen, an denen die öffentliche Hand unmittelbar oder mittelbar überwiegend beteiligt ist oder auf deren Organe sie einen ausschlaggebenden Einfluss hat. Auf die Rechtsform des neuen rechtlich verselbständigten Unternehmens kommt es nicht an.
Die Neuregelung ist auf neue Unternehmen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes (01. Januar 2005) gegründet werden, anzuwenden.
Wir benötigen zur Aufnahme des neuen Unternehmens, mit einem kurzen Anschreiben, folgende Unterlagen in Kopie:
Rechtsform |
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Kopien von |
GmbH | Gesellschaftsvertrag und Auszug aus dem Handelsregister | |
Verein | Satzung und Mitgliederliste und Auszug aus dem Vereinsregister | |
Zweckverband | Satzung | |
Stiftung | Stiftungsurkunde und öffentliche Bekanntmachung | |
Andere Rechtsform | Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf. |
Sollte ggf. der Auszug aus dem Vereins- bzw. Handelsregister noch nicht vorliegen, reichen Sie diesen einfach zu einem späteren Zeitpunkt nach.
Für Rückfragen, auch betreffend Unternehmen, die vor dem 01. Januar 2005 rechtlich verselbständigt wurden, stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per E- Mail zur Verfügung.
Frau Wildemann, Telelefon: (0511) 8707-810
Herr Steinecke, Telelefon: (0511) 8707-107
Herr Kosch, Telelefon: (0511) 8707-128
E-Mail: mitgliedschaft@guvh.de