Es ist unsere Aufgabe, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren mit allen geeigneten Mitteln zu verhüten und für eine wirksame Erste-Hilfe zu sorgen. Dieser Verpflichtung nach dem § 14 des SGB VII kommen wir mit vielen verschiedenen Präventionsleistungen nach.
Unsere Präventionsexperten unterstützen Sie bei allen Fragen rund um die Themen Sicherheit und Gesundheit im Betrieb. Hierzu gehört die Planung, der Bau, die technische Ausstattung und der Betrieb von Einrichtungen und Arbeitsplätzen sowie die innerbetriebliche Organisation von Sicherheit und Gesundheit. Weiterhin beraten und begleiten wir unsere Mitgliedsbetriebe auch zu Fragestellung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren wie z. B. Psychischer Belastungen bei der Arbeit oder die Einführung eines Gesundheitsmanagements.
So vielfältig wie die bei uns versicherten Einrichtungen, so unterschiedlich sind auch die unfall- und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, mit denen die Beschäftigten konfrontiert werden. Nutzen Sie daher unsere spezifischen Erfahrungen in den unterschiedlichsten Betriebsarten des öffentlichen Dienstes.
Außerdem überwachen die Aufsichtspersonen die Durchführung von betrieblichen Maßnahmen auf Basis der durch uns erlassenen Unfallverhütungsvorschriften vor Ort. Die Beratung der Personen in unseren Mitgliedsbetrieben und Einrichtungen, die mit der Durchführung dieser Maßnahmen betraut sind, gehört ebenso zu unseren Aufgaben.