Sie können Ihren Anbieter frei wählen.
Dieser muss nach den Vorgaben der DGUV-Information 206-017 „Gut vorbereitet für den Ernstfall! -Standards im Umgang mit traumatischen Ereignissen im Betrieb“ schulen. Zu den Standards dieser Weiterbildung gehören Themen wie Notfallpsychologie, Gesprächsführung, Kommunikation und rechtliche Grundlagen.