In Kindertageseinrichtungen muss je Kindergruppe mindestens eine Person in Erste Hilfe ausgebildet sein. Die Aus- und Fortbildung der Ersthelfenden in Kindertageseinrichtungen erfolgt mit einem speziellen Lehrgang für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder im Rahmen des zweijährigen Turnus.
Hinweise zur Antragsstellung:
- Die Zeitspanne zwischen der letzten und der aktuell geplanten Teilnahme an einem Lehrgang sollte 24 Monate nicht unterschreiten. Von Einzel-/Teilanträgen innerhalb dieser 24 Monate bitten wir abzusehen.
- Bitte stellen Sie ca. 6 Wochen vor dem geplanten Kurs einen Antrag. Bei hoher Nachfrage kann die Bearbeitung in Einzelfällen bis zu 6 Wochen dauern.
- Sie füllen das Antragsformular online aus und senden es ab oder schicken es per E-Mail an erstehilfe@guvh.de.
- Die beantragte Teilnehmendenzahl darf die Gesamtzahl der fest angestellten pädagogischen Mitarbeitenden (inkl. Springkräfte) nicht überschreiten.
Ablauf nach Antragseingang:
Nach Antragsprüfung schicken wir Ihnen ein Genehmigungsschreiben über die Anzahl der genehmigten Kurse sowie eine Teilnehmendenliste zu. Bitte leiten Sie das Genehmigungsschreiben zusammen mit der Teilnehmendenliste an die Erste-Hilfe-Organisation weiter.
Bei mehreren Kursterminen bzw. mehr als 15 Kursteilnehmern pro Termin kopieren Sie bitte die Teilnehmendenliste. Bitte vergessen Sie nicht den Stempel und die Unterschrift auf jeder Liste!