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Erste-Hilfe in Kindertagesstätten

In Kindertageseinrichtungen muss je Kindergruppe mindestens eine Person in Erste Hilfe ausgebildet sein. Die Aus- und Fortbildung der Ersthelfenden in Kindertageseinrichtungen erfolgt mit einem speziellen Lehrgang für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder im Rahmen des zweijährigen Turnus.

 

Hinweise zur Antragsstellung:  

  • Die Zeitspanne zwischen der letzten und der aktuell geplanten Teilnahme an einem Lehrgang sollte 24 Monate nicht unterschreiten. Von Einzel-/Teilanträgen innerhalb dieser 24 Monate bitten wir abzusehen.
  • Bitte stellen Sie ca. 6 Wochen vor dem geplanten Kurs einen Antrag. Bei hoher Nachfrage kann die Bearbeitung in Einzelfällen bis zu 6 Wochen dauern.
  • Sie füllen das Antragsformular online aus und senden es ab oder schicken es per E-Mail an erstehilfe@guvh.de.
  • Die beantragte Teilnehmendenzahl darf die Gesamtzahl der fest angestellten pädagogischen Mitarbeitenden (inkl. Springkräfte) nicht überschreiten.

Ablauf nach Antragseingang:

Nach Antragsprüfung schicken wir Ihnen ein Genehmigungsschreiben über die Anzahl der genehmigten Kurse sowie eine Teilnehmendenliste zu. Bitte leiten Sie das Genehmigungsschreiben zusammen mit der Teilnehmendenliste an die Erste-Hilfe-Organisation weiter.

Bei mehreren Kursterminen bzw. mehr als 15 Kursteilnehmern pro Termin kopieren Sie bitte die Teilnehmendenliste. Bitte vergessen Sie nicht den Stempel und die Unterschrift auf jeder Liste!

 

Keine Kostenübernahme für:

  • Kurzzeitbeschäftigte (Praktikumskräfte, FSJ-Freiwillige, Jahresverträge)
  • Haushalts- und Reinigungskräfte,
  • sprachtherapeutisches Fachpersonal
  • Kinder.