GUVH LUKN Logo

Fragen und Antworten zu unseren Seminaren

Eine unkomplizierte Anmeldung liegt uns am Herzen. Deshalb haben wir für Sie die wichtigsten Informationen und häufigsten Fragen und Antworten rund um unsere Seminare übersichlich zuammengestellt. So wissen sie genau, welche Schritte nötig sind und welche Fristen zu beachten sind d und wie Sie Ihren Platz ganz einfach sichern können. Auf diese Weise möchten wir sicherstellen, dass Sie bestens vorbereitet sind und sich voll auf die Inhalte des Seminares konzentrierren können.

 

Was kosten die Seminare der Unfallkasse Niedersachsen / des Gemeinde-Unfallversicherungsverbandes Hannover?

Alle Seminare sind für Versicherte der Landesunfallkasse Niedersachsen / des Gemeinde-Unfallversicherungsverbandes komplett kostenfrei.

Der GUVH / die LUKN übernimmt für die Seminarteilnehmer neben den unmittelbaren Seminarkosten sowohl die Unterbringungskosten in Einzelzimmern bei mehrtägigen Seminaren, als auch die Verpflegungs- und Reisekosten. Bitte geben Sie Ihren Übernachtungswunsch auf der Anmeldung zum Seminar an, wir kümmern uns um die Reservierung. Entstanden Reisekosten könne über den Fahrtkosten-Antrag geltend gemacht werden.

Informationen zum Seminar erhalten Sie mit Ihrem Einladungsschreiben circa vier Wochen vor Seminarbeginn.

Die Lohn- oder Gehaltsfortzahlung für die Seminardauer trägt Ihr Unternehmen.

Abweichende Regelungen entnehmen Sie bitte der Seminarausschreibung im Internet bzw. den ausführlichen Unterlagen, die Sie mit der Einladung zugesandt bekommen.


Welcher Personenkreis kann sich zu den Seminaren der Unfallkasse Niedersachsen / des Gemeinde-Unfallversicherungsverbandes Hannover anmelden?

Alle Beschäftigten aus unseren Mitgliedsbetrieben, Schulen und Kindertagesstätten des GUVH und der LUKN, die eine Funktion in den Bereichen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz haben können sich zu den Seminaren anmelden. Hierzu zählen z.B. Unternehmerinnen und Unternehmer, Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärztinnen und -ärzte, Personal- und Betriebsräte, Sicherheitsbeauftragte und - je nach Tätigkeit - andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Einfluss auf die sichere und gesunde Gestaltung der Arbeit haben.

Auch als Erzieher/in aus einer KiTa in freier Trägerschaft, Lehrer/in und/oder Beamte/r können Sie an den Seminaren des GUVH / der LUKN teilnehmen, wenn Sie der ausgeschriebenen Zielgruppe angehören.


Wie läuft das Anmeldeverfahren?

Die einfachste Möglichkeit sich zu unseren Seminaren anzumelden ist der Weg über unser Online-Seminarprogramm im Internet. Passendes Seminar finden, Anmeldeformular ausfüllen und per Mausklick abschicken. Sie erhalten eine direkte Sendebestätigung über die Angaben, die übermittelt wurden. Alternativ können Sie Ihre Anmeldung auch per Post an uns schicken, eine telefonische Anmeldung ist nicht möglich.

Bitte denken Sie daran, die Teilnahme mit dem zuständigen Vorgesetzten abzustimmen.

Wird ein Seminar an mehreren Orten angeboten, bitten wir Sie, die Veranstaltung auszuwählen, die der Dienststelle bzw. dem Wohnort am nächsten liegt.


Wann bekomme ich eine verbindliche Rückmeldung?

Sobald die Anmeldung bearbeitet ist, erhält der Teilnehmende von uns eine persönliche Anmeldebestätigung. Die Anmeldung ist verbucht und somit verbindlich.

Personalsachbearbeiter/innen, die Mitarbeitende zum Seminar anmelden möchten, haben die Möglichkeit, zusätzlich ihre eigenen Kontaktdaten anzugeben. Daraufhin erhalten sie eine Kopie der Anmeldebestätigung.

Sollte kein Seminarplatz mehr frei sein, wird für Sie ein Platz auf der Warteliste vorgemerkt.

Eine Einladung zum Seminar mit allen weiteren Informationen (Seminarzeiten, Programm, Anreisehinweise) erhalten Sie etwa 4 Wochen vor Seminarbeginn.


Kann ich meinen Seminarplatz wieder stornieren?

Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung verbindlich ist. Kann ein reservierter Seminarplatz nicht in Anspruch genommen werden, wird um eine umgehende schriftliche Benachrichtigung per E-Mail an seminare@guvh.de gebeten. Dies ist nicht nur ein Gebot der Fairness gegenüber Interessenten auf der Warteliste, sondern trägt auch dazu bei, unnötige Ausgaben zu vermeiden.

Sofern angemeldete Teilnehmer unentschuldigt unseren Seminare fernbleiben, werden wir den Arbeitgeber hierüber informieren und behalten uns vor, entstandene Kosten in Rechnung zu stellen.


Wie funktioniert die Warteliste?

Wenn alle Veranstaltungen zu einer Seminarart ausgebucht sind, können Sie sich auf einer Warteliste vormerken lassen.

Die Vormerkung auf der Warteliste hat für Sie folgende Vorteile:
Wir informieren Sie über kurzfristig frei gewordene Seminarplätze in der gewünschten Seminarart, über zusätzliche Veranstaltungstermine für Ihren Seminarwunsch sowie über die Termine für das Folgejahr sobald sie im Herbst feststehen.


Gibt es einen Anmeldeschluss?

Der Anmeldeschluss ist 6 Wochen vor dem Seminartermin.


Wie oft kann man an dem gleichen Seminar teilnehmen?

Jedes Seminar kann frühestens nach 5 Jahren wieder besucht werden. Diese Begrenzung ermöglicht es vielen Mitgliedsunternehmen und Personen, von unseren Seminaren zu profitieren.


Wie viele Seminare kann man pro Jahr besuchen?

Sie können bis zu 2 unterschiedliche Seminare pro Jahr besuchen. Diese Begrenzung betrifft nicht die Arbeitskreise und Erfahrungsaustausche.


Wie viele Personen aus demselben Unternehmen dürfen am Seminar teilnehmen?

In der Regel dürfen bis zu zwei Personen aus demselben Unternehmen am Seminar teilnehmen.


Fragen und Antworten rund um die Kosten

Wie werden die Reisekosten erstattet?

Mit Ihrer Einladung zum Seminar erhalten Sie ein Reisekostenformular, das Sie ausgefüllt und unterschrieben im Seminar abgeben oder es nach dem Seminar beim GUVH / bei der LUKN einreichen können.

Anreise mit der Bahn
Bei Anreise mit der Bahn werden die Kosten in Höhe eines Bahntickets der 2. Klasse erstattet.

Anreise mit dem PKW
Bei Anreise mit dem PKW werden 20 Cent pro Kilometer in Anlehnung an die Nds. Reisekostenverordnung erstattet. Bitte beachten Sie, dass der kürzeste Weg erstattet wird. Der GUVH / die LUKN behält sich vor, die angegebene Kilometerzahl stichprobenartig zu prüfen und bei Bedarf zu kürzen.

Anreise mit einem Dienstwagen
Nutzen Sie für die Fahrten einen Dienst-PKW, geben Sie bitte die Bankverbindung Ihrer Dienststelle an.

Fahrgemeinschaften
Bei Fahrgemeinschaften gibt nur der Fahrer des privaten PKW das Reisekostenformular ab.

Falls Sie bei mehrtägigen Seminaren nicht am Seminarort übernachten, erhalten Sie die täglich anfallenden Fahrtkosten zwischen Seminar- und Wohnort.

Die Kosten für Taxi und Mietwagen werden nicht erstattet.


Organisatorische Hinweise

Wie sind die Seminarzeiten?

Die angebotenen Seminare beginnen und enden je nach Seminarart und -ort unterschiedlich.

In der Regel beginnen unsere Seminare zwischen 09:00 Uhr und 10:00 Uhr und enden spätestens um 17:30 Uhr.

Die genauen Zeiten entnehmen Sie bitte den ausführlichen Unterlagen die Sie ca. 4 Wochen vor dem Seminar mit der Einladung zugesandt bekommen.


Welches Arbeitsmaterial wird für die Seminare benötigt?

Seminarmaterialien und weitere Unterlagen werden Ihnen im Seminar kostenlos zur Verfügung gestellt.

Zusätzlich bieten wir Ihnen nach einigen Seminaren interessante Links, Materialien und Informationen zum Herunterladen an


Ansprechpartner bei weiteren Fragen

Kontaktdaten:

So erreichen Sie die Mitarbeiter/innen der Seminar-Sachbearbeitung
Telefon: 0511/8707 -223 / -417 / 211
E-Mail: seminare@guvh.de