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Häufig gestellte Fragen zur Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit

Wie unterstützt der GUVH bzw. die LUKN die Ausbildung?

Wenn Sie eine neue Sicherheitsfachkraft in Ihrem Betrieb ausbilden lassen möchten, werden unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für diese Ausbildung vom GUVH / der LUKN übernommen. Bitte sprechen Sie Ihre zuständige Aufsichtsperson an, die Sie gern zu diesem Thema berät.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie von uns alle Informationen und die Anmeldeunterlagen. Diese sollten Sie möglichst zeitnah wieder an uns zurücksenden, damit wir Ihre zukünftige Sicherheitsfachkraft zur Ausbildung anmelden können. Die Ausbildung wird durch die DGUV in Form eines Fernlehrgangs durchgeführt. Dazu finden Sie hier weitere Informationen.

 

 


Wie können entstandene Reisekosten abgerechnet werden?

Die Reisekosten werden vom GUVH / der LUKN übernommen. Zur Abrechnung erhalten Sie vor dem Einführungsseminar ein Reisekostenformular per E-Mail, das Sie ausgefüllt und unterschrieben nach dem Seminar beim GUVH / bei der LUKN einreichen können.

Anreise mit der Bahn
Bei Anreise mit der Bahn werden die Kosten in Höhe eines Bahntickets der 2. Klasse erstattet.

Anreise mit dem PKW
Bei Anreise mit dem PKW werden 20 Cent pro Kilometer in Anlehnung an die Nds. Reisekostenverordnung erstattet. Bitte beachten Sie, dass der kürzeste Weg erstattet wird. Der GUVH / die LUKN behält sich vor, die angegebene Kilometerzahl stichprobenartig zu prüfen und bei Bedarf zu kürzen.