Wenn Alkohol zum Sicherheitsrisiko am Arbeitsplatz wird
"Es ist keine Schande krank zu sein – wohl aber eine Schande, nichts dagegen zu tun!"
Alkohol ist die in unserer Gesellschaft am meisten akzeptierte Droge. Unsere Kultur duldet den Konsum großer Mengen mit dem Ziel des Rausches bis zu einem gewissen Grad. Der Druck der „Gesellschaft" (im Freundeskreis oder unter Kollegen), in bestimmten Situationen (Karneval, Betriebsfeier, Party, Oktoberfest) Alkohol trinken zu müssen ist enorm.
Im positiven dient der Konsum von Alkohol dem Genuss, der Entspannung, der Förderung des sozialen Kontakts, er wirkt enthemmend und stimmungsaufhellend. Negativ wirkt er sich dann aus, wenn er gebraucht wird, weil sich soziale Probleme und Belastungen z. b. im Beruf nicht mehr allein bewältigen lassen. Dann handelt es sich um Missbrauch und die Gefahr einer Abhängigkeit ist gegeben. Der Übergang ist fließend, was ein frühzeitiges Erkennen und Eingreifen schwierig macht.
Das heißt, auch am Arbeitsplatz macht der Alkoholkonsum nicht Halt – insgesamt wird an über 3 Millionen Arbeitsplätzen täglich zur Flasche gegriffen.
5-7% der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind alkoholkrank oder stark gefährdet – also behandlungsbedürftig. Diesen Zahlen machen deutlich – Alkohol ist die Suchtdroge Nummer Eins.
Erfreulicherweise sind die umfassenden Gefahren durch Suchtproblematiken aller Art seit längerem gesellschaftlich und auch in den Betrieben erkannt.
Gefahr erkannt – Gefahr gebannt? Nicht immer! Die Reaktionen von Menschen in unterschiedlichen Funktionen zeigen, dass Informationen und Aufklärung zum Thema nach wie vor dringend erforderlich sind, denn in der betrieblichen Praxis fehlt es bei Vorgesetzten und Kollegen*innen in den allermeisten Fällen an der notwendigen Sicherheit im Umgang mit suchtgefährdeten und abhängigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen. Eine frühzeitige Intervention bei riskantem Suchtmittelkonsum bzw. Auffälligkeiten am Arbeitsplatz im Zusammenhang mit Suchtgefährdungen ist wichtiger Bestandteil betrieblicher Suchtprävention.
Es gilt, den Gefährdungen der Arbeitssicherheit und Verletzungen der Arbeitspflichten durch den Gebrauch von Suchtmitteln oder die Auswirkungen einer Abhängigkeitserkrankung ziel- und lösungsorientiert zu begegnen. Allerdings geraten gerade bei Suchtproblemen im Betrieb selbst erfahrene Führungskräfte an ihre Grenzen. Das Erkrankungsbild erfordert Erfahrungen im Umgang mit Betroffenen. Hier empfehlen sich Schulungs- und Aufklärungsmaßnahmen, die der GUVH / die LUKN schon seit längerer Zeit seinen Mitgliedsbetrieben anbietet.
Mit dem Angebot einer Inhouse Schulung, die auf den jeweiligen Betrieb zugeschnitten werden kann, sollen Möglichkeiten der Intervention und Hilfen im Umgang mit gefährdeten und abhängigen Beschäftigten diskutiert sowie die Durchführung und Einübung einer konstruktiven Gesprächsführung erprobt werden, um somit den Umgang mit einem betrieblichen Tabu-Thema zu erleichtern. Führungskräfte sollen angeregt werden, Suchtprobleme im eigenen Verantwortungsbereich frühzeitig zu erkennen, Einzelfälle richtig einzuschätzen und darüber hinaus die richtigen Maßnahmen zu ergreifen.
Nähere Informationen zu den möglichen Inhalten eines Inhouse Angebotes „Sicherheitsrisiko – Alkohol am Arbeitsplatz" finden Sie unter
https://www.lukn.de/praevention/seminare/2019/1132.php
Das Themenplakat (DIN A3) steht hier zum Download bereit.