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Qualifikation und Schulung

Sicherheit & Gesundheit umfasst mehr
als nur Verletzungsschutz


Zeitgemäße betriebliche Präventionsarbeit geht von einem umfassenden, ganzheitlichen und prozessbezogenen Verständnis von Sicherheit und Gesundheit aus. Der Aus-, Fort- und Weiterbildung kommt dabei eine Schlüsselfunktion zu. Damit Arbeitsschutz erfolgreich organisiert und vor allem gelebt werden kann, müssen Mitarbeitende und Führungskräfte mit den nötigen Handlungskompetenzen für die jeweiligen Aufgaben ausgestattet sein und diese umsetzen können.

Im Rahmen der Personalauswahl und der Aufgabenverteilung hat die Unternehmerin bzw. der Unternehmer darauf zu achten, dass die Qualifikation der Mitarbeitenden mit den Anforderungen der Arbeitsaufgabe übereinstimmt. Die umfassende Einarbeitung neuer Beschäftigter trägt dazu bei, Stress schon im Vorfeld zu vermeiden.

Weiterhin muss die Unternehmerin bzw. der Unternehmer ermitteln, welche Qualifikationen und Anforderungen für die einzelnen Aufgaben im Bereich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit erforderlich sind. Dies kann z.B. eine Ausbildung für einen Mitarbeitenden sein, der als Sicherheitsfachkraft bestellt werden soll oder eine Schulung für Führungskräfte im Rahmen einer Pflichtenübertragung, damit diese u.a. die Gefährdungsbeurteilung in ihrem Verantwortungsbereich durchführen können.

Qualifikationen und andere Voraussetzungen sollten regelmäßig überprüft (sog. Bildungsbedarfsanalysen), dokumentiert und auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Werden z.B. neue Arbeitsverfahren eingeführt, neue Maschinen angeschafft oder Unfälle gehäuft auftreten, sind dies (beispielhafte) Anlässe um die Beschäftigten erneut zu qualifizieren.

Häufig werden die Fähigkeiten hinsichtlich der sozialen Kompetenzen der Mitarbeitenden vernachlässigt. Gezielte Trainings und Schulungsmaßnahmen können nützlich sein. Denn: wer soziale Kompetenzen hat, trägt zu einem positiven Betriebsklima und einer erfolgreichen Zusammenarbeit bei.

Unterweisung als Personalentwicklungsinstrument

Ein wichtiger Baustein für die Erweiterung der Sicherheits- und Gesundheitskompetenzen der Beschäftigten sind die gesetzlichen Informations- und Unterweisungspflichten.
Mitarbeitende sind, entsprechend § 4 DGUV Vorschrift 1 sowie § 12 Arbeitsschutzgesetz, mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Ziel der Unterweisung ist es, dass Beschäftigte Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen erkennen und entsprechend den vorgesehenen Maßnahmen handeln können. Wird die Unterweisung oder andere Informationsveranstaltungen nur im „trockenen" Vortragsstil durchgeführt, ist ein nachhaltiges sicherheits- und gesundheitsbewusstes Verhalten kaum zu erwarten.

Wann haben Sie eigentlich zuletzt eine Unterweisung erhalten? Auf diese Fragen bekommen wir Präventionsfachkräfte meist keine Antwort. Nur ein Schulterzucken. Das muss nicht sein! Die gesetzlich verpflichtende Unterweisung stellt ein Personalentwicklungsinstrument dar und sollte so auch behandelt werden. Weg von der jährlich immer gleichlautenden PowerPoint-Präsentation - hin zur Methode, bei denen Mitarbeitende mitdenken müssen. Wie das geht, erfahren Sie in unserem Online-Symposium.

 

Fehlende oder unzureichende Qualifikation als psychische Belastung

Die Arbeitswelt verändert sich ständig. Mit ihr steigen auch die Anforderungen an Qualität und Quantität der Arbeit. Die nicht an die Arbeitsaufgabe angepasste Qualifikation bzw. die fehlende Eignung eines Mitarbeitenden für eine bestimmte Aufgabe führt zu einer dauerhaften Über- oder Unterforderung. Fehlende oder unzureichende Qualifikation stellt somit eine psychische Belastung dar. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber auch diese Belastungen in den Blick zu nehmen. Die Förderung der Fähigkeiten und Fertigkeiten der Beschäftigten trägt wesentlich zu deren Gesundheitszustand bei.

 

Qualifizierungsangebote des GUVH/der LUKN

Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsträger) haben nach § 23 SGB VII für die erforderlichen Aus-, Fort- und Weiterbildungen derjenigen Personen zu sorgen, die in den Unternehmen mit der Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie mit der Ersten Hilfe betraut sind, wie beispielsweise Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Führungskräfte. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die betrieblichen Akteure die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten erhalten, die sie für ein wirksames Handeln in Sachen Sicherheit und Gesundheit benötigen.

Nach unserem allgemeinen Präventionsauftrag (nach SGB VII) bietet der GUV Hannover/die LUK Niedersachsen eine Vielzahl von Qualifizierungsmaßnahmen an. Ziel ist es, die Teilnehmenden branchen- und praxisorientiert für die Belange von Sicherheit und Gesundheit zu sensibilisieren und die erforderlichen Kompetenzen für eine wirksame Aufgabenwahrnehmung in der betrieblichen Prävention aufzubauen. Im Mittelpunkt steht das Training erforderlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten für die Umsetzung einer effizienten und wirksamen betrieblichen Prävention.

Die Qualifizierungsmaßnahmen sind für die Betriebe und die Versicherten in der Regel kostenfrei und über die Mitgliedsbeiträge abgedeckt. Unser Seminarprogramm finden Sie unter http://www.guvh.de

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 Das Onlinesymposium findet am 29.11.2021, um 10.00 Uhr statt und dauert ca. 2 Stunden.

Wir laden Sie ein, mit uns gemeinsam über das Thema „Qualifizierung im Arbeitsschutz" zu diskutieren.
Neben den gesetzlich verpflichtenden Unterweisungen wollen wir mit Ihnen Ansätze der Mitarbeiterschulung
besprechen und kennenlernen. Anmeldungen sind über unser Formular möglich.

» Hier können Sie sich anmelden


Wir freuen uns auf Sie und Ihre Themen/Fragen, die Sie uns gerne schon unter seminare@guvh.de mitteilen können.