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SELBSTVERSTÄNDLICH AUCH IN DER VERWALTUNG...

...Bewusstsein für Sicherheit und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren schaffen

In öffentlichen Verwaltungen gibt es eine Vielfalt unterschiedlicher Arbeitsplätze und Tätigkeiten. Der größte Teil der Beschäftigten arbeitet jedoch an Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen.
Neben den traditionellen Gefährdungen wie Stolpern, Rutschen und Stürzen sind Beschäftigte in Verwaltungen einer weiteren Vielzahl von Belastungen ausgesetzt, die sich gegenseitig beeinflussen und in ihrem Zusammenwirken zu arbeitsbedingten Erkrankungen führen können.

Das Spektrum reicht von physischen Faktoren, mit negativen Folgen für den Stütz- und Bewegungsapparat, bis zum Raumklima. Insbesondere das psychosoziale Umfeld rückt immer mehr in den Vordergrund. Die Ansatzpunkte zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen liegen in der Gestaltung des Gebäudekomplexes, der einzelnen Räumlichkeiten und Büros sowie der ergonomischen Einrichtung der einzelnen Arbeitsplätze. Darüber hinaus lassen sich die Arbeitsverhältnisse erfahrungsgemäß auch durch Änderungen in der Arbeitsorganisation verbessern. Bei allen Änderungen müssen in jedem Falle immer die Beschäftigten mit ihren individuellen Leistungsvoraussetzungen mitberücksichtigt werden.

Bei den meisten Tätigkeiten im Büro wird der Großteil der Arbeitszeit am PC verbracht. Die Beschäftigten sitzen oftmals längere Zeit in derselben Position, während der Blick auf den Monitor fixiert ist. Dadurch kann es zu unangenehmen Beanspruchungen des Rückens kommen, wenn der Arbeitsplatz nicht ergonomisch gestaltet ist. Folgen davon können z. B. Verspannungen und Verschleißschäden an Wirbelsäule und Haltungsmuskulatur sein. Durch einseitige Arbeitshaltungen wird außerdem der Kreislauf ungünstig belastet, was wiederum zu Durchblutungsstörungen, Sehstörungen, Kopfschmerzen und psychischen Belastungen führen kann.
„Ausfallzeiten in diesem Bereich sind geprägt durch physische Erkrankungen, wie z. B. Muskel- und Skeletterkrankungen," so die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).

„Die Grundsätze der Ergonomie sind auf die Bildschirmarbeitsplätze und die erforderlichen Arbeitsmittel sowie die für die Informationsverarbeitung durch die Beschäftigten erforderlichen Bildschirmge-räte entsprechend anzuwenden." Die ist in der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) geregelt. Der Arbeitgeber ist für die Umsetzung verantwortlich, das gilt ebenso für die Einrichtung eines Telearbeitsplatzes, also eines komplett vom Unternehmen ausgestatteten Bildschirmarbeitsplatzes im häuslichen Bereich.

Das Homeoffice – mobiles Arbeiten – sollte ebenfalls ergonomischen Ansprüchen genügen. Hierfür gilt die Arbeitsstättenverordnung jedoch nicht. Aber auch für diese mobile Arbeitsplätze hat der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und geeignete Maßnahmen festzulegen.

Damit es bei Ihnen nicht zu Rückenbeschwerden und den anderen negativen Folgen kommt, sollten Sie prüfen, ob Ihr Arbeitsplatz im Büro oder auch zu Hause ergonomisch eingerichtet ist. Das beinhaltet nicht nur die richtige Auswahl und Anordnung der (Büro-)Möbel, sondern auch die auf Ihre Körpergröße abgestimmte Einstellung derselben. Kennen Sie die Einstellmöglichkeiten Ihres Bürostuhls und Ihres Schreibtisches? Lassen Sie sich bei Bedarf dazu durch die Arbeitsschutzexperten in Ihrem Betrieb, z. B. die Betriebsärztin/den Betriebsarzt oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten.

 

Des Weiteren sind gute Umgebungsbedingungen - wie z. B. ausreichende blendfreie Beleuchtung und gute Belüftungsverhältnisse - wichtig. Auch das (Betriebs-)Klima sollte gesundheitszuträglich sein.

Damit Ihr Rücken gesund bleibt, sollten Sie auf dynamisches Sitzen achten und genügend Bewegungspausen einlegen. Kleine Lockerungs- und Kräftigungsübungen zwischendurch tragen ebenfalls dazu bei Versuchen Sie zudem, einen aktiven Freizeitausgleich zu Ihrem Bürojob herzustellen.

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