13. August 2021

Männer und Frauen, die am 12. September ehrenamtlich als Wahlhelfer bei der Kommunalwahl mitwirken, sind automatisch und kostenlos gesetzlich unfallversichert. Darauf weist der Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover (GUVH) hin. Der GUVH ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für weite Teile Niedersachsens und damit für Wahlhelfer in diesen Gebieten der richtige Ansprechpartner bei Unfällen.
Der umfassende Unfallversicherungsschutz besteht bei allen Tätigkeiten, die mit dem Amt und der Amtsausübung verbunden sind. Dazu gehören die Tätigkeiten am Wahltag wie die Schließung und Öffnung des Wahllokals oder die Ausgabe der Stimmzettel sowie sämtliche Vor- und Nachbereitungsarbeiten wie das Aufräumen oder die mit der Amtsausführung verbunden Hin- und Rückwege – unabhängig davon, ob diese zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit Bus
und Bahn zurückgelegt werden. Der Schutz besteht auch bei einer Ansteckung mit dem Corona-Virus, wenn diese nachweislich bei Ihrer Tätigkeit als Wahlhelferin oder Wahlhelfer stattgefunden hat.
Kommt es zu einem Unfall sollte dieser möglichst umgehend dem zuständigen Wahlleiter gemeldet werden.
Regelmäßige Pausen an der frischen Luft beugen Unfällen vor. Lockerungsübungen regen den Kreislauf an und beugen Müdigkeit oder Konzentrationsschwächen vor.
Weitere Informationen finden Sie unter www.guvh.de