21. September 2021

Nach derartigen Katastrophen die Opfer schnell zu versorgen, hat oberste Priorität. Verschiedene Einrichtungen und Institutionen kommen hier ins Spiel. Eine davon ist die gesetzliche Unfallversicherung, über die unter anderem Beschäftigte, Ersthelfende sowie Studierende bei einem Großschadensereignis versichert sind. Die zuständigen Unfallkassen und Berufsgenossenschaften übernehmen die Kosten der Heilbehandlung, erbringen Geldleistungen und organisieren die berufliche und soziale Wiedereingliederung.
Um eine abgestimmte Vorgehensweise der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften sicherzustellen, benennt der Spitzenverband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), nach einem Großschadensereignis eine sogenannte koordinierende Stelle. Diese bündelt die Hilfsangebote für Versicherte und stimmt sich mit Krisenstäben und Helfernetzwerken ab, unter anderem mit Opferschutzbeauftragten des Bundes und der Länder.
Arbeitgebende sowie Verantwortliche in betroffenen Schulen oder Rettungsorganisationen sollten immer an eine Meldung an ihre/n zuständige/n Berufsgenossenschaft, Gemeinde-Unfallversicherungsverband oder Landesunfallkasse denken. Das funktioniert über das Formular der Unfallanzeige. Ebenfalls können Kommunen bereits im Vorfeld einiges tun, um für einen Notfall gewappnet zu sein. Die Landesunfallkasse Niedersachsen empfiehlt, Notfallpläne zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren, Erstbetreuende zu benennen, Kooperationen mit Therapeutinnen und Therapeuten zu schließen und dies den Beschäftigten mitzuteilen.
Weiter Informationen hierzu finden Sie in der neuen Ausgabe von topeins.