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Hinweise zum Umgang mit Geimpften und Genesenen im Betrieb

16. September 2021

Coronavirus ©ahmet - stock.adobe.com

Müssen geimpfte oder genesene Beschäftigte die Regeln zum Schutz vor einer SARS-CoV-2-Infektion bei der Arbeit weiter einhalten? Die jüngsten Änderungen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, die zum 10. September 2021 in Kraft getreten sind, ermöglichen Ausnahmen für diese Gruppen. Die gesetzliche Unfallversicherung gibt Hinweise, welche Möglichkeiten Betriebe nach aktuellem Wissensstand haben, wenn sie den Impfstatus der Beschäftigten in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen möchten. Das Merkblatt finden Sie hier.