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Lebensretter gesetzlich unfallversichert

20. Mai 2022

Glückliche Menschen am See ©thaut images - fotolia.com

In Niedersachsen kommt es im Sommer an Flüssen, Seen und am Meer immer wieder zu tragischen Schwimmunfällen. Gut zu wissen für alle, die versuchen, Ertrinkende zu retten: Sie stehen bei ihrem Einsatz unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Grundsätzlich gilt, wer einen Menschen aus Gefahr für dessen Leben oder Gesundheit rettet, steht dabei unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Versicherte erhalten umfangreiche Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Regelleistungen für Versicherte sind identisch mit denen, die einem Versicherten nach einem Unfall bei der Arbeit zustehen. Schon Vorbereitungshandlungen, wie das Verständigen von Polizei, Feuerwehr, Arzt oder Rettungsdienst sind versichert. Man muss sich weder beim Gemeinde-Unfallversicherungsverband anmelden noch Beiträge zahlen, denn die Finanzmittel bringen die Kommunen auf. Der Schutz gelte ab dem Moment, in dem der Helfer aktiv ins Geschehen eingreift, so ein Grundsatz des Sozialgesetzbuchs: Privatpersonen, die sich bei Not- und Gefahrensituationen für andere einsetzen, sollen abgesichert sein, wenn sie bei ihrem mutigen Einsatz verunglücken.

Zuständig in Niedersachsen sind die Gemeinde-Unfallversicherungsverbände. Die örtliche Zuständigkeit entnehmen Sie bitte hier.

Die Gemeinde-Unfallversicherungsverbände in Niedersachsen gehen jedem Hinweis auf eine Hilfeleistung nach, beispielsweise nach einem Anruf oder aufgrund von Presseberichterstattungen. Jeder Fall wird sorgfältig geprüft. Deshalb sollten Polizeiprotokolle oder ähnliche Dokumente vorgelegt werden, sofern sie vorhanden sind.