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Unfall beim Abi-Streich: Nicht alles ist versichert

11. April 2024

Junge Menschen feiern ©thodonal - fotolia.com

Abi 2024: Sind die Prüfungen endlich vorbei, folgt an vielen Gymnasien und Gesamtschulen der mit Spannung erwartete Abi-Streich. Mal lustig, mal skurril – und manchmal auch gefährlich. Unfälle bei Abi-Streichen sind keine Seltenheit. Und im Gegensatz zu sonstigen Schulunfällen bezahlt dann die gesetzliche Unfallversicherung nicht automatisch die Heilbehandlung von verunglückten Schülerinnen und Schülern. Die Fälle werden vielmehr sehr kritisch geprüft. Darauf weisen der Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover (GUVH) und die Landesunfallkasse Niedersachsen (LUKN) hin.

Kristina Bohm, Geschäftsführerin des GUVH und der LUKN, erklärt, dass nur Unfälle versichert sind, die auf von der Schule organisierten Schulveranstaltungen passieren. Und das ist bei Abi-Streichen meistens nicht der Fall. Sie stehen gerade nicht unter Aufsicht, Kontrolle oder Einflussnahme der Schule, sondern werden von den Abiturienten und Abiturientinnen  in Eigenregie geplant, durchgeführt und oft bis zum letzten Tag geheim gehalten.
Sichere Scherze müssen nicht „uncool" sein.

Bohm appelliert deshalb an die Schüler, sich und andere mit dem Abi-Streich nicht in Gefahr zu bringen. „Kein Abiturient sollte sein Leben bei einer gefährlichen Kletterpartie am Gebäude riskieren. Auch zugeschüttete Flucht- und Rettungswege oder geflutete Klassenräume sind nicht witzig", so Bohm.

Besser eignen sich nachgestellte Quizshows oder kreative Wettbewerbe mit Malen auf Plakatwänden, Singen und Tanzen.