28. Juni 2024
Jetzt ist Saison der Aushilfen und Ferienjobber. Und auch diese "Zeitarbeiter" und "Zeitarbeiterinnen" sind bei uns versichert: Der GUVH und die LUKN sind für alle Aushilfen und Ferienjobber, die in öffentlichen Einrichtungen und Betrieben in Niedersachsen tätig werden, zuständig. Für Arbeitgeber besonders praktisch: Der Versicherungsschutz besteht automatisch ab dem ersten Tag der betrieblichen Tätigkeiten und auf allen erforderlichen Wegen von und zur Firma.und das ohne Anmeldung und zusätzliche Mitgliedsbeiträge.
Schülerinnen und Schüler sind auch gesetzlich unfallversichert, wenn sie ein Berufspraktikum aus Eigeninitiative in den Schulferien machen. Unfallversicherungsschutz für das Praktikum besteht, allerdings nicht über die Schule, sondern über den Praktikumsbetrieb. Da die Schülerinnen und Schüler in diesem Fall wie Arbeitnehmer tätig werden, ist die Fach-Berufsgenossenschaft des Betriebes zuständig, in dem das Praktikum geleistet wird.