20. Januar 2025
Ein Brillenschaden kann schnell passieren - sei es durch einen Unfall am Arbeitsplatz oder einen Sturz auf dem Schulhof. Doch viele Betroffene wissen nicht: In solchen Fällen greift oft der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Versicherungsschutz besteht grundsätzlich, wenn der Unfall während der Arbeitszeit, in der Schule oder auf dem direkten Weg von oder zur Arbeitsstätte oder Schule passiert. Ein Brillenschaden gilt als Schul- oder Arbeitsunfall, wenn die Brille
bestimmungsgemäß getragen wurde und ein von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis zu dem Schaden geführt hat. Beide Tatbestände müssen erfüllt sein.
In diesen Fällen übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Reperaturkosten oder ersetzt die Brille, falls eine Reperatur nicht möglich ist. Dabei ist es wichtig, dass der Vorfall sofort gemeldet wird.
Um einen Brillenschaden anzuzeigen, muss die zuständige Einrichtung / Schule eine Unfallanzeige erstellen, auch wenn es keine körperliche Verletzung gibt.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.guvh.de.