
Corona-Arbeitsschutzverordnung tritt Ende Mai außer Kraft – GUVH und LUKN beraten weiterhin zum Infektionsschutz
Am 25. Mai 2022 tritt die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung außer Kraft. Mit ihr endet ebenfalls der Anwendungsbereich der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel. Auch nach diesem Datum bleibt es wichtig, Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes zu prüfen und zu veranlassen. Der Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover (GUVH) und die Landesunfallkasse Niedersachsen (LUKN) werden ihre Unternehmen und Einrichtungen weiterhin darin unterstützen.