
Versicherungsschutz bei der der Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen und Schulen
Für die Notfallbetreuung in den Kindertageseinrichtungen und den Schulen besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz sowohl für die Kindergartenkinder als auch für die Schülerinnen und Schüler. Versichert ist aber auch das Personal der Einrichtung (im Rahmen ihres Beschäftigungsverhältnisses) und auf den erforderlichen Wegen.