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Pressemeldungen

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Symptomlose Corona-Infektionen kein meldepflichtiger Versicherungsfall – die Infektion sollte aber im Verbandbuch dokumentiert werden

Bei einer Erkrankung an COVID-19 kann es sich um einen Arbeits-/Schulunfall oder eine Berufskrankheit (BK) handeln. Sind Beschäftigte erkrankt und gibt es Anhaltspunkte dafür, dass sie sich bei der Arbeit infiziert haben, sollten sie ihren Arbeitgeber oder ihre Arbeitgeberin informieren. Was aber, wenn die Infektion mit dem Coronavirus zunächst symptomlos oder milde verläuft?

Vorbeugen Coronainfektion ©Peter - stock.adobe.com

Infektionsgefahr vor allem in Innenräumen hoch

Ob Klassenzimmer oder Büro – kommen Menschen in einem geschlossenen Raum zusammen, steigt die Gefahr einer Ansteckung mit dem Coronavirus. Darauf hat die Deutsche Gesellschaft für Aerosolforschung erst kürzlich in einem offenen Brief aufmerksam gemacht.

Kinder lachen ©marzanna syncerz - fotolia.com

Seit 50 Jahren ein Erfolgsmodell: die Schülerunfallversicherung

Am 1. April 1971 trat das "Gesetz über die Unfallversicherung der Schüler und Studenten sowie Kinder in Kindergärten" in Kraft. Seitdem profitieren nicht nur Beschäftigte, sondern auch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene beim Besuch von Bildungseinrichtungen von den zwei Grundprinzipien der gesetzlichen Unfallversicherung: "Alles aus einer Hand" und Prävention sowie Rehabilitation „mit allen geeigneten Mitteln".

Frau und Mann mit Sicherheitskleidung ©gorodenkoff - stock.adobe.com

Virtueller Rundgang durch das IFA

Woran wird im IFA geforscht und warum? Wie sieht diese Forschung konkret aus? Antworten auf diese Fragen geben jetzt zehn neue, spannende Videoclips, die das IFA ins Internet gestellt hat - von A wie "Analytik" bis V wie "Virtuelle Realität".

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Neuer Erklärfilm zu den kommmitmensch-Dialogen

Mithilfe der kommmitmensch-Dialoge können Betriebe und Bildungseinrichtungen ins Gespräch über Sicherheit und Gesundheit kommen. Doch wie läuft der Dialog überhaupt ab? Und was gibt es dabei zu beachten?