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laufende Kinder

Liebe Leserinnen und Leser,

die Gründung der Schülerunfallversicherung am 01.04.1971 führte bei den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand zu maßgeblichen Veränderungen in der Ausdehnung des versicherten Personenkreises. Von nun an standen Kinder und Jugendliche in Tagespflege, Kita, Schule und Hochschule unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Auslöser war der Unfall einer niedersächsischen Schülerin im Rahmen des Sportunterrichts. Bei der Ausführung einer Turnübung am Hangelbogen riss dem Kind eine Sehne im rechten Arm. Trotz medizinischer Behandlung und einem siebenwöchigen Krankenhausaufenthalt hatte die Verletzung eine Versteifung des Handgelenks mit entsprechender Funktionsbeeinträchtigung für die Schülerin zur Folge. Mit der beim Bundesgerichtshof eingereichten Klage unterlagen die Eltern der Schülerin. Für die Karlsruher Richter gab es keine Gesetzesgrundlage, um eine Entschädigungsleistung zu regeln. Dieser Präzedenzfall führte in den Folgejahren zur Erarbeitung und zum Erlass des „Gesetzes über Unfallversicherung der Schüler und Studenten sowie Kinder in Kindergärten". Seither ist die gesetzliche Schülerunfallversicherung Bestandteil der sozialen Sicherung für (aktuell) 20 Millionen Kinder und Jugendliche im Bildungswesen. Wie Beschäftigte stehen auch sie Kraft Gesetz (SGB VII) unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Ihre Aufgabe ist es, für sichere und gesunde Lern- und Entwicklungsbedingungen zu sorgen, Unfälle vermeiden zu helfen und im Falle eines Körperschadens mit allen geeigneten Mitteln der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation dafür zu sorgen, dass gesellschaftliche Teilhabe wieder möglich wird bzw. eine finnanzielle Entschädigungsleistung erfolgt.
Das 50-jährige Bestehen der Schülerunfallversicherung möchten wir zum Anlass nehmen, Sie über wesentliche Fakten dieser Errungenschaft zu informieren und unsere vielfältigen Programme und Angebote vorzustellen.

Gerne sind wir Ihr Ansprechpartner für Sicherheit und Gesundheitsschutz.

 

 

drei sitzende Kinder

 

 

 

Versicherungsschutz - Historie


UNFALLGESCHEHEN IN DER SCHÜLERUNFALLVERSICHERUNG –
ODER:
WAS PASSIERT, WENN ETWAS PASSIERT...


Mit Einführung der Schülerunfallversicherung 1971 kamen ca. 12 Millionen zusätzliche Versicherte mit anderen Anforderungen und Bedarfen in das System der gesetzlichen Unfallversicherung – ein „neuer und schwer berechenbarer Versichertenkreis" wie es damals hieß. Gemeint war damit, dass Kinder und Jugendliche mit den in ihrem Alter typischen Eigenschaften, Erfahrungshintergründen und Verhaltensweisen – verglichen mit Erwachsenen – einen neuen Ansatz in Prävention und Begleitung erforderten. Neugieriges, spontanes sich Ausprobieren und Erleben als auch Fehlermachen zu dürfen sollte dabei für die neue Versichertengruppe ohne gravierende Konsequenzen wie schwere oder gar lebensbedrohliche Verletzungen möglich sein. Somit rückten sowohl Lernort und Lernumgebung, als auch Sie als verantwortliche Lehrkräfte und Entwicklungsbegleitende in den Fokus, um ganzheitlich und möglichst frühzeitig positiv auf die Entwicklung von sicherheits- und gesundheitsbewusstem Verhalten als auch Risikokompetenz der Kinder und Jugendlichen hinwirken zu können.

Was ist aber, wenn es doch zu einem folgenschweren Wegeunfall, einem gebrochenen Arm durch eine Schulhof-Rauferei oder einer Gehirnerschütterung nach einem Unfall im Sportunterricht kommt?

Unsere Rehabilitations- und Entschädigungsabteilungen kümmern sich um die Unfallverletzten und ihre Angehörigen, steuern das Heilverfahren und tragen die Kosten, die entstehen, um mit allen geeigneten Mitteln die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit des Kindes bzw. Schülers/der Schülerin wiederherzustellen. Hierbei stehen die bestmögliche medizinische Betreuung sowie die berufliche und soziale Wiedereingliederung im Vordergrund. Einen kurzen Überblick, wie sich die niedersächsischen Schul- und Wegeunfälle in den letzten 50 Jahren entwickelt haben, geben die beiden Grafiken:

 

ENTWICKLUNG DER SCHUL- UND WEGEUNFÄLLE SEIT 1971

 

 

Grafik zu Entwicklung der Schul- und Wegeunfälle

 

 


WENN DIE SEELE SCHADEN NIMMT

Neben den körperlichen Schäden kann auch die Psyche von Kindern und Jugendlichen nach traumatischen Erlebnissen in der Kita oder der Schule Schaden nehmen. In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass psychische Gesundheitsschäden der besonderen Aufmerksamkeit bedürfen.

Da richtet sich der ganze Frust auf einmal gegen einen Klassenkameraden und endet in einer Prügelei. Auch wenn die Blutergüsse nach einiger Zeit abgeheilt sind, so kann die Seele hiervon Schaden genommen haben. In einem solchen Fall ist eine besondere Behandlung notwendig. Leider nehmen auch Krisenfälle in Schulen zu und so kam es in der Vergangenheit bereits mehrfach zu Notfallsituationen mit Amoklauf oder Androhung einer Gewalttat. Auch auf dem Weg zur Schule oder nach Hause kann es zu einem seelischen Trauma kommen. Plötzlich wird die Schulfreundin auf dem gemeinsamen Weg Zeugin, wie ihre beste Freundin beim Überqueren der Straße von einem PKW erfasst und schwer verletzt wird. Die Notfallkette richtet sich dann zunächst auf die schnelle Bergung und Behandlung des Verkehrsopfers. Aber was passiert mit der Freundin, die auf einmal den Weg zur Schule nicht mehr ohne Begleitung von Erwachsenen zurücklegen will und sich zuhause von allen familiären Aktivitäten zurückzieht? Den Lehrkräften stehen Notfallwegweiser und Konzepte im Krisenfall zur Verfügung, um im Akutfall die richtigen Schritte einleiten zu können, aber wie gestaltet sich im Anschluss die weitere Behandlung betroffener Schülerinnen und Schüler? Wie sollten Sie vorgehen, wenn Sie über die Akutintervention noch therapeutischen Bedarf vermuten?

Das bisherige System der durchgangsärztlichen Behandlung reichte hierfür nicht aus: Die Zulassung zum Durchgangsarzt autorisiert die Ärzte, die Behandlung von chirurgischen Verletzungen nach Eintritt eines Arbeits- oder Schulunfalls durchzuführen. Die Behandlung von seelischen Problemen ist dagegen Psychiatern, Psychotherapeuten und Psychologen vorbehalten. Deshalb hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung zum 01.07.2012 ein Psychotherapeutenverfahren entwickelt und eingeführt, dass der zügigen
psychologisch-therapeutischen Intervention nach Arbeits-/bzw. Schulunfällen oder Berufskrankheiten dient. In dem bestehenden Netzwerk aus kompetenten Ärzten und Therapeuten stehen Schülerinnen und Schülern speziell in der Traumabehandlung ausgebildete Kinder- und Jugendpsychotherapeuten zur Verfügung, um langfristige psychische Folgen einer Traumatisierung zu verhindern oder zu mildern.

Grundsätzlich umfasst der gesetzliche Unfallversicherungsschutz dabei therapeutischen Bedarf, der auf Unfälle, also auf unfreiwillige zeitlich begrenzte Ereignisse zurückzuführen ist und schließt dabei die unmittelbare Wahrnehmung eines Unglücks, einer Bedrohung und auch die Konfrontation mit einer Gewalttat mit ein. Das systematische Mobbing über einen längeren Zeitraum ist hiervon nicht erfasst. Das Behandlungskonzept im Psychotherapeutenverfahren ist mehrstufig aufgebaut und schließt sich in der Regel an die psychosoziale Notfallbehandlung (Akutintervention oder Erstbetreuung unmittelbar nach dem traumatischen Ereignis) an. Es beinhaltet zunächst bis zu fünf probatorische Sitzungen, die der Psychodiagnostik und -edukation dienen. Während der Bedarf an weiterführenden Therapien abgeklärt wird, dient diese Phase auch dazu eine therapeutische Beziehung herzustellen. Daran schließt sich im Bedarfsfall die Weiterbehandlung an, die sowohl ambulant als auch stationär durchgeführt werden kann. Die Kosten im Psychotherapeutenverfahren werden dabei durch den zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung getragen.

 
Streiflichter - 50 Jahre gesetzliche Schülerunfallversicherung

Interessantes und Wissenswertes - Zu den Streiflichtern

Seit 50 Jahren ein Erfolgsmodell: die Schülerunfallversicherung

Eine Zeitreise durch 50 Jahre Schüler-Unfallversicherung Sonderdruck aus DGUV Forum, Ausgabe 4/2021

SCHULWEGSICHERHEIT

Fahrradfahrer im Straßenverkehr

Der GUV Hannover und die Landesunfallkasse Niedersachsen fördern auf überregionaler und regionaler Ebene verschiedene Aktionen und Programme zur sicheren und kindgerechten Gestaltung der Schulwege. Ziel ist der Aufbau ganzheitlicher Strukturen zur nachhaltigen Unfallprävention.

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Die virtuelle „Sichere Schule" und die virtuelle "Sichere Kita" zeigen, wie Schulen und Kindertageseinrichtungen sicher und gesund gestaltet und betrieben werden können. Hinweise zu Sicherheitsorganisation, Gefährdungsbeurteilung und vieles mehr finden Sie in diesen Portalen.

www.sichere-schule.de

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