Versichert sind,
Personen, die „wie Beschäftigte“ für ein Mitgliedsunternehmen tätig werden.
Personen, die auf Kosten des Gemeinde-Unfallversicherungsverbandes Hannover an vorbeugenden Maßnahmen nach § 3 Berufskrankheiten Verordnung teilnehmen.
Personen, die von einer kommunalen Einrichtung oder Landeseinrichtung als Zeugen zur Beweiserhebung herangezogen werden.
Personen, die wie Beschäftigte für nicht gewerbsmäßige Halter von Fahrzeugen oder Reittieren tätig werden.
Personen, die von einer kommunalen Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts zur Unterstützung einer Diensthandlung herangezogen werden.
Deutsche, die im Ausland bei einer amtlichen Vertretung des Landes Niedersachsen oder bei deren Leitern, deutschen Mitgliedern oder Bediensteten beschäftigt sind.