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Sonstige

Versichert sind,

  • Personen, die „wie Beschäftigte“ für ein Mitgliedsunternehmen tätig werden.

  • Personen, die auf Kosten des Gemeinde-Unfallversicherungsverbandes Hannover an vorbeugenden Maßnahmen nach § 3 Berufskrankheiten Verordnung teilnehmen.

  • Personen, die von einer kommunalen Einrichtung oder Landeseinrichtung als Zeugen zur Beweiserhebung herangezogen werden.

  • Personen, die wie Beschäftigte für nicht gewerbsmäßige Halter von Fahrzeugen oder Reittieren tätig werden.

  • Personen, die von einer kommunalen Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts zur Unterstützung einer Diensthandlung herangezogen werden.

  • Deutsche, die im Ausland bei einer amtlichen Vertretung des Landes Niedersachsen oder bei deren Leitern, deutschen Mitgliedern oder Bediensteten beschäftigt sind.