
Vereinheitlichung der Mitgliedsnummer ab 2023
Die Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erhalten zum 01. Januar 2023 bundesweit einheitliche Unternehmensnummern. Diese lösen die bisherigen trägerspezifischen Mitgliedsnummern als Ordnungskennzeichen ab und werden die Grundlage für ein effizienteres und nutzerfreundlicheres Verwaltungshandeln sein.