
Geflüchtete Kinder und Jugendliche stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung
Ukrainische Kinder und Jugendliche, die in Niedersachsen vorübergehend eine Schule oder eine Kita besuchen, sind gesetzlich unfallversichert. Wenn ein Kind in der Schule oder Kita einen Unfall erleidet bei dem Kosten anfallen (zum Beispiel ärztliche Behandlung, Transport zur Praxis), melden Sie sich bitte innerhalb von drei Tagen mit der gesetzlich vorgeschriebenen Unfallanzeige bei uns.