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Suchtmittelmissbrauch am Arbeitsplatz: So reagieren Führungskräfte richtig
Stehen Beschäftigte erkennbar unter dem Einfluss von Suchtmitteln, müssen Vorgesetzte reagieren. Wenn die betroffenen Beschäftigten eine Gefahr für sich und andere darstellen, ist ein vorübergehendes Arbeitsverbot auszusprechen.
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