
Sicherheit für Wahlhelfende
Wahlhelfende sind gesetzlich unfallversichert. Darauf weist der Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover vor dem Hintergrund der anstehenden Bundestagswahlen hin. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Tätigkeiten, die mit dem Ehrenamt in Zusammenhang stehen.